11. Oktober 2017
Deutsche Kreditwirtschaft lehnt aktuelle Vorschläge der EU-Kommission zur Schaffung einer europaweit einheitlichen Einlagensicherung (EDIS) ab
Der heute veröffentlichte Diskussionsbeitrag der Europäischen Kommission, um die Bankenunion mit einer europaweit einheitlichen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, EDIS) zu vervollständigen, stellt nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) nur einen marginalen Fortschritt dar. Der im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen vom November 2015 nur leicht modifizierte Ansatz zur Ausgestaltung von EDIS in Form von zwei Phasen, der sogenannten Rückversicherung und Mitversicherung, überzeugt aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen nicht.
Die DK betont in einem Positionspapier zu den aktuellen Ideen der EU-Kommission, dass in der ersten Stufe, das heißt der Rückversicherung, die Kommission zwar immerhin anerkennt, dass eine etwaige gemeinsame europäische Einlagensicherung ausschließlich auf Liquiditätshilfen im Bedarfsfall für den Einlegerschutz ausreichend sei. Aber: Dem vorgelegten Ideenpapier zufolge soll gleichwohl in einer nicht weiter spezifizierten "finalen" Stufe EDIS sämtliche Verluste der Einlagensicherungssysteme tragen. Die Kommission verfolgt also unverändert ihr Ziel, die Einlagensicherung vollständig zu vergemeinschaften, was aus Sicht der DK weiterhin der falsche Weg ist. Zwar messe die Kommission einer vorhergehenden Risikoreduzierung im Bankensektor inzwischen mehr Gewicht bei. Etwaige Maßnahmen hierzu müssten jedoch bereits vor dem Start der ersten Stufe von EDIS umgesetzt sein und nicht erst vor dem Übergang in eine eventuelle zweite Phase.
Vor diesem Hintergrund bleibt aus Sicht der DK nach wie vor die Gefahr bestehen, dass in Europa kein Anreiz entsteht, die nationalen Einlagensicherungssysteme eigenverantwortlich auszugestalten. Angesichts der noch immer sehr unterschiedlichen Risiken in den einzelnen Bankensystemen würde mit EDIS de facto ein neuer Transfermechanismus zwischen den nationalen Sicherungssystemen der Eurozone geschaffen, bei dem die Haftung jedes Kreditinstituts in der gesamten Eurozone grundsätzlich unbegrenzt wäre. Die deutschen Banken und Sparkassen bekräftigen zudem erneut ihre Kritik, dass es weiterhin an einer umfassenden Auswirkungsstudie (Impact Assessment) fehlt. Die Notwendigkeit einer umfassenden Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf europäischer Ebene für die Bankenunion sei damit nicht nachgewiesen.
Darüber hinaus sei das heutige von der Kommission vorgelegte Diskussionspapier in vielen Bereichen zu unpräzise und lasse die erheblichen Defizite des Verordnungsentwurfs unverändert bestehen. Ferner bleibt offen, inwieweit die Kommission plant, die seit 2014 geltende europäische Einlagensicherungsrichtlinie anzupassen. Schließlich sichert diese bereits heute ein hohes und einheitliches Einlagenschutzniveau in den europäischen Mitgliedsstaaten.
Besonders kritisch sehen die Verbände der DK ferner, dass die aktuellen Anregungen der EU-Kommission die jahrzehntelange, erfolgreiche Tätigkeit bestehender nationaler Einlagensicherungssysteme, einschließlich der Institutsschutzsysteme, nicht berücksichtigen. Damit werden die Interessen der Einleger in Deutschland und manch anderer Länder mit gut funktionierenden Sicherungssystemen nicht ausreichend in die Diskussion um EDIS einbezogen.
Das Positionspapier der DK zu den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur Schaffung von EDIS ist unter Stellungnahmen abrufbar.