21. Dezember 2015
EBA Leitlinien zur Vergütungspolitik: Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt abgestuftes Vorgehen
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) hat heute Leitlinien, sogenannte „Guidelines“, sowie einen Bericht für eine angemessene Vergütungspolitik von Kreditinstituten vorgelegt. Entgegen der ursprünglichen Pläne der EBA werden die Leitlinien nicht zu einer vollständigen Aufhebung der bisherigen Erleichterungen für kleine und mittlere Institute in Deutschland bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme führen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Bestreben der EBA, innerhalb der EU eine überwiegend proportionale Ausgestaltung der Vergütungsvorschriften der CRD IV (Capital Requirements Directive, Kapitaladäquanzrichtlinie) herbeizuführen.
Die neuen EBA-Leitlinien zur Vergütungspolitik gelten ab dem 1. Januar 2017.