18. Juli 2016
Erleichterungen bei AnaCredit für kleinere Institute sind wichtiger Schritt
Bürokratischer Aufwand aber weiterhin hoch
Die Deutsche Bundesbank hat die Verordnung der Europäischen Zentralbank (EZB) zur nationalen Konkretisierung des Kreditregisters AnaCredit beschlossen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die von der Bundesbank verabschiedeten Erleichterungen für kleinere Institute. So wird etwa 750 der kleinsten Kreditinstitute in Deutschland zugestanden, einen deutlich reduzierten Datensatz zu melden. Für die übrigen Banken und Sparkassen bleibt der bürokratische Aufwand aber durch knapp 100 pro Kredit zu meldenden Merkmalen sehr hoch. Um die Meldelast der Institute zu begrenzen, fordert die DK Überschneidungen und Doppelmeldungen zu vermeiden. Die Bundesbank sollte deshalb prüfen, inwieweit bestehende Meldeanforderungen mit AnaCredit entfallen können. Die Deutsche Kreditwirtschaft bezweifelt weiterhin, dass Aufwand und Nutzen von AnaCredit in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
Wichtig ist auch die enge Verzahnung von AnaCredit mit Meldeanforderungen, die aus der Umsetzung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) zur Einführung makroprudenzieller Instrumente für Wohnimmobilienkredite entstehen können. Am einfachsten ließe sich dies durch eine Verschiebung der Umsetzung der AFS-Empfehlung bis zu dem Zeitpunkt erreichen, an dem AnaCredit um Daten zu Wohnimmobilienkrediten erweitert wird.