25. August 2004
Keine automatisierte Auskunft über Kontostände
Gleiches gelte, wenn andere Behörden, wie die Bundesagentur für Arbeit, über die Finanzbehörden das Bundesamt für Finanzen mit einer solchen Abfrage beauftragen. Knüpfe ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes an, so könnten die ausführenden Behörden die Finanzbehörde damit beauftragen, über das Bundesamt für Finanzen die Informationen abzurufen. Voraussetzung hierfür sei, dass in dem Ersuchen versichert wird, dass eigene Ermittlungen nicht zum Ziel geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Die Kreditinstitute selbst erhielten über die Abrufe keine Kenntnis.
Die automatisierte Datenabfrage bei Kreditinstituten wurde gegen den Widerstand des ZKA im Dezember 2003 im Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit geregelt. Der ZKA hatte eine Ausdehnung des Kontenabrufsystems auf weitere Behörden unter Hinweis auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung strikt abgelehnt.
Ansprechpartner:
Stefan Marotzke
für den Zentralen Kreditausschuss
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Tel.: 030/20 22 52 29
Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030-1663-1200
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030-8192-160
Dr. Rolf Kiefer
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030-20 21 13 00
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Tel.: 030-20 91 53 30