14. September 2016
DK: PRIIP-Verordnung verschieben – ohne ausstehende Vorgaben drohen erhebliche Rechtsunsicherheiten
Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Banken und Sparkassen warnen vor erheblichen Rechtsunsicherheiten bei der geplanten europaweit einheitlichen Einführung von Basisinformationsblättern für „verpackte Anlageprodukte“ (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, kurz PRIIP).
Denn das Europäische Parlament (EP) hat heute erstmals mit einer bislang beispiellosen Entscheidung die sogenannten Level-2-Maßnahmen zur PRIIP-Verordnung (PRIIP-VO) zurückgewiesen. Mit diesen Maßnahmen sollten Inhalt und Darstellung des nach der PRIIP-VO einzuführenden Basisinformationsblattes europaweit geregelt werden.
Die DK betont, dass ohne diese vom EP zurückgewiesenen Level-2-Konkretisierungen Banken und Sparkassen keine rechtsverbindliche Grundlage haben, wie Basisinformationsblätter gestaltet werden sollen. Dabei läuft die Zeit: Denn die Verordnung sieht bislang vor, dass das Basisinformationsblatt den Verbrauchern zum 31. Dezember 2016 zur Verfügung gestellt werden muss, wenn diese entsprechende Produkte kaufen. Hierzu gehören unter anderem geschlossene und offene Investmentfonds, Derivate und andere strukturierte Finanzprodukte.
Da aufgrund der Entscheidung des EP gut drei Monate vor Inkrafttreten der Verordnung keine klaren Gestaltungsvorgaben vorliegen, müsse der EU-Gesetzgeber die Anwendbarkeit der PRIIP-VO verschieben, betont die DK. Aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen kann unter diesen Umständen keinesfalls die Verordnung zum Jahresende 2016 angewendet werden.