2. November 2006
ZKA bekräftigt Forderung nach Eins-zu-Eins Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie
Die Richtlinie sehe, so der ZKA, lediglich eine formelle Überprüfung vor, ob die Halbjahresfinanzberichte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht worden seien. Die Bundesregierung fordere jedoch, dass auch Halbjahresfinanzberichte – in gleicher Weise wie Jahresfinanzberichte – durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Übereinstimmung mit den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen geprüft werden (inhaltliche Überprüfung). Dies führe, so der ZKA, zu einem von der Richtlinie nicht beabsichtigten Bürokratieaufbau und unnötigen Belastungen und damit zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Emittenten.
Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, die Schwelle für die Meldung bedeutender Beteiligungen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Auch hierin sieht der ZKA eine Übererfüllung der Vorgaben der Transparenzrichtlinie, die sich zum Nachteil der betroffenen Aktionäre auswirkt und die Anforderungen an Meldepflichten spürbar verschärft. Die Absenkung der Meldeschwelle erhöhe die Zahl der meldepflichtigen Geschäfte und führe zu erheblichem Mehraufwand, zumal diese Meldungen manuell erfolgten.
Ansprechpartner:
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für den Zentralen Kreditausschuss
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Dr. Stephan Rabe
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Stefan Marotzke
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Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
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