2. November 2006

ZKA bekräftigt Forderung nach Eins-zu-Eins Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie

Im Vorfeld der weiteren Beratungen des Deutschen Bundestages zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) erinnern die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammenarbeitenden Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft nachdrücklich an das von der Bundesregierung abgegebene Versprechen, europäische Richtlinien grundsätzlich Eins-zu-Eins in deutsches Recht umzusetzen. Es liege jetzt in den Händen des Parlaments, die Einhaltung dieses Versprechens einzufordern und den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des TUG entsprechend zu korrigieren. Vor allem in zwei Punkten sei die Bundesregierung über die Anforderungen der Transparenzrichtlinie hinausgeschossen: erstens bei der Ausweitung des Enforcement auf Halbjahresfinanzberichte und zweitens bei der Absenkung der Meldeschwelle von fünf auf drei Prozent. Dies gelte es nun, im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu korrigieren.

Die Richtlinie sehe, so der ZKA, lediglich eine formelle Überprüfung vor, ob die Halbjahresfinanzberichte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht worden seien. Die Bundesregierung fordere jedoch, dass auch Halbjahresfinanzberichte – in gleicher Weise wie Jahresfinanzberichte – durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Übereinstimmung mit den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen geprüft werden (inhaltliche Überprüfung). Dies führe, so der ZKA, zu einem von der Richtlinie nicht beabsichtigten Bürokratieaufbau und unnötigen Belastungen und damit zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Emittenten.

Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, die Schwelle für die Meldung bedeutender Beteiligungen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Auch hierin sieht der ZKA eine Übererfüllung der Vorgaben der Transparenzrichtlinie, die sich zum Nachteil der betroffenen Aktionäre auswirkt und die Anforderungen an Meldepflichten spürbar verschärft. Die Absenkung der Meldeschwelle erhöhe die Zahl der meldepflichtigen Geschäfte und führe zu erheblichem Mehraufwand, zumal diese Meldungen manuell erfolgten.


Ansprechpartner:

Melanie Schmergal
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030/2021-1320

Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030/1663-1200

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
Tel.: 030/8192-160

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 030/20225-5110

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330

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