10. Oktober 2005
ZKA fordert weitere Korrekturen bei der Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie
Als nicht befriedigend bewertet der Zentrale Kreditausschuss jedoch u. a. das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Haftungskonzept, welches den Kreditinstituten im Bereich der „verbundenen Verträge“ eine sehr weitgehende Verantwortlichkeit auch in Bezug auf das finanzierte Geschäft zuweist. Nach Auffassung des ZKA würde dies dem auch von der Europäischen Kommission vertretenen Leitbild des „mündigen Verbrauchers“ nicht ausreichend entsprechen. Gleiches gelte hinsichtlich der nach wie vor sehr bürokratischen Informationsanforderungen sowie der umfassenden Beratungspflichten der Kreditinstitute.
Der ZKA betont: „Es darf nicht das Ziel europäischer Gesetzgebung sein, den Verbraucher vor sich selbst schützen zu wollen, wenn dies letztlich dazu führt, dass er die wirtschaftlichen Konsequenzen seines Handelns auf das finanzierende Kreditinstitut abwälzen kann.“ Der Verbraucher müsse vielmehr auch in Zukunft bei der Kreditaufnahme ausreichend informiert sein, letztendlich aber eine eigenverantwortliche Kreditentscheidung treffen.
Schließlich bleibt aus Sicht des ZKA bei der Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie auch unklar, wie das vorgesehene Zusammenspiel zwischen punktueller Vollharmonisierung, Mindestharmonisierung und gegenseitiger Anerkennung in der Praxis funktionieren solle.
Ansprechpartner:
Heiner Herkenhoff
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 0 30/16 63-12 00
Kirsten Bradtmöller
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 0 30/20 21-13 00
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 0 30/81 92-1 60
Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 0 30/2 02 25-51 10
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V.,
Tel.: 0 30/2 09 15-3 30