27. September 2016
EBA-Leitlinien Säule III
Im Januar 2015 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die erste Phase der Überarbeitung von Säule III im Januar 2015 finalisiert, für die eine erstmalige Anwendung zum 31. Dezember 2016 vorgesehen ist. Diese Änderungen wurden jedoch bislang nicht in europäisches Recht umgesetzt. Um Instituten in der Zwischenzeit eine einheitliche Umsetzung in Einklang mit den Bestimmungen der CRR (Teil 8) zu ermöglichen, hat die EBA die beigefügten Leitlinien erarbeitet und zur Konsultation veröffentlicht. Die Deutsche Kreditwirtschaft führt in ihrer Stellungnahme aus, dass die Leitlinien aus ihrer Sicht keinen verbindlichen Charakter aufweisen. Zudem kritisiert die Deutsche Kreditwirtschaft, dass mit den Vorschlägen der EBA eine weitere Ausweitung der Offenlegungsanforderungen erfolgt.