19. Januar 2017
Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises
Kreditinstitute sind bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu vielfältigen Maßnahmen verpflichtet. Dabei obliegt es ihnen insbesondere, ihre Kunden zu identifizieren und die erhobenen Kundendaten zu überprüfen. Hierzu ist nach der gesetzlichen Regelung in Deutschland für die Identifizierung der natürlichen Personen und die Überprüfung der gemachten Angaben maßgeblich auf Dokumente abzustellen, mit denen die Pass- und Ausweispflicht in Deutschland erfüllt wird. Aus diesem Grund haben insbesondere das Personalausweisgesetz (PAuswG) und das Passgesetz (PassG), die durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geändert werden sollen, für die Dienstleistungen von Kreditinstituten eine besondere Bedeutung. Im Einzelnen erlauben wir uns folgende Anmerkungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und hoffen, hiermit nicht zur Konsistenz der neuen Regelungen mit dem bestehenden Normengefüge, sondern auch zur Optimierung der aufgegriffenen Gesetze beitragen zu können.