14. Mai 2018
Stellungnahme der DK zu den EU-Kommissions-Vorschlägen zum Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds
Die Europäische Kommission hat am 12. März 2018 zwei Legislativvorschläge zum Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds veröffentlicht und um Feedback gebeten. Durch die Änderungen sollen der Europäischen Kommission zufolge negative Auswirkungen von (regulatorischen) Hindernissen beseitigt werden, die Asset Managern, die ihre Investmentfonds in einem anderen Mitgliedstaaten anbieten möchten, in dem sie grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder eine Zweigniederlassung in diesem anderen Mitgliedstaaten gründen, den Marktzugang verwehren. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu am 9. Mai 2018 eine Stellungnahme abgegeben.