23. August 2024

Stellungnahme der DK zur EBA-Konsultation „draft Guidelines on ADC exposures to residential property under CRR 3” (EBA/CP/2024/12)

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat im Mai 2024 eine Konsultation zu ihrem Entwurf für Leitlinien für ADC-Risikopositionen für Wohnimmobilien gem. Art. 126a CRR III gestartet. Diese Leitlinien legen u. a. die Begriffe "angemessener Betrag des vom Schuldner eingebrachten Eigenkapitals" und "erheblicher Anteil an den Gesamtverträgen" fest, die es den Instituten ermöglichen, ADC-Krediten für Wohnimmobilien ein Risikogewicht von 100 % statt 150 % zuzuweisen.

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