20. September 2017
Stellungnahme zu der Konsultation der ESMA zu den geplanten Leitlinien für das zukünftige Reporting des internalisierten Settlement nach Art. 9 CSDR
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zu den geplanten Leitlinien für das zukünftige Reporting des internalisierten Settlement nach Art. 9 CSDR Stellung genommen. Darin begrüßt sie grundsätzlich den Ansatz der ESMA, durch die geplanten Leitlinien für eine einheitliche Aufsichtspraxis durch Klarstellungen bei Interpretationsfragen zu sorgen und Hilfestellungen bei der Befüllung der vorgesehenen Meldetemplates zu geben.