21. April 2017
Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung der durch das Kleinanlegerschutzgesetz eingeführten Befreiungsvorschriften im Vermögensanlagengesetz
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Initiative des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, durch die Bundesregierung die Befreiungsvorschriften für Schwarmfinanzierungen, soziale und gemeinnützige Projekte sowie Religionsgemeinschaften (§ 2a bis § 2c des Vermögensanlagegesetzes) evaluieren zu lassen. Der nun vorliegende Bericht der Bundesregierung (einschließlich Vorschläge für mögliche Gesetzesänderungen) basiert unter anderem auf zwei wissenschaftlichen Studien sowie Stellungnahmen der betroffenen Verbände, zu dem die Deutsche Kreditwirtschaft wie folgt Stellung nimmt.