Kopf- und Übergabestellen

Die Deutsche Kreditwirtschaft betreibt das Deutsche Geldautomaten-System und das Zahlungssystem girocard für Bezahlterminals. Beide Systeme werden unter dem Oberbegriff girocard-System zusammengefasst. Die Deutsche Kreditwirtschaft ist für die Zulassung der Kopfstellen und der Übergabestellen zum girocard-System zuständig.

Kopfstellen im Deutschen Geldautomaten-System bündeln die für die Autorisierung institutsübergreifender Transaktionen notwendigen Onlinenachrichten und tauschen sie mit der beauftragten Kopfstelle der Gegenseite im nationalen Onlineverbund aus. Kopfstellen im Zahlungssystem girocard bündeln und vermitteln den Dialog zwischen den Autorisierungssystemen der Kartenherausgeber und den girocard-Netzbetreibern.

Übergabestellen sind mit der Abwicklung grenzüberschreitender Transaktionen zwischen den Kopfstellen des girocard-Systems und den Systemen von Kooperationspartnern beauftragt.

 

Zulassungsverfahren

Die Betreiber einer Kopf- und/oder Übergabestelle bedürfen einer Zulassung durch die Deutsche Kreditwirtschaft. Die Administration der Zulassungen erfolgt durch das DK-Zulassungsbüro der Deutschen Kreditwirtschaft beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands.

Kontakt zum DK-Zulassungsbüro unter: zulassungsbuero@voeb.de

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