Kontoführung

Girokonten sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken: Statistisch gesehen hat jeder (erwachsene) Bundesbürger mindestens eines.  Mit dem „Basiskonto“ wird gewährleistet, dass jeder Verbraucher Zugang zu einem Girokonto zumindest auf Guthabenbasis erhält, welches die gesetzlich definierten „Basisdienstleistungen“ (z. B. Ausführung von Überweisungen) aufweist. Der Kontoeröffnungsantrag kann zugleich mit dem Antrag verbunden werden, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto, § 850k ZPO) geführt werden soll.  Ein etwaiger Grund, eine Kontoeinrichtung zu verweigern, stellt die Geldwäscheverhinderung dar. Und wer bereits ein Konto hat und dieses wechseln möchte, der findet bei den Kontowechselprinzipien Rat. Sollten bei der Kontoführung Probleme auftreten, können sich Kunden an Beschwerdestellen wenden.

Teilen

Cookie Einstellungen