SEPA-Lastschrift

Die beiden europäischen Lastschriftverfahren „SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ sowie „SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren“ starteten am 2. November 2009. Somit sind erstmalig auch ein grenzüberschreitendes funktionierendes Lastschriftverfahren etabliert. Die Grundlage bildet das jeweilige EPC-Regelwerk (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook und SEPA B2B Direct Debit Scheme Rulebook).

Der dazugehörige rechtliche Rahmen wurde durch die Umsetzung der EU-Richtline über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (EU-Zahlungsdiensterichtlinie) in nationales Recht geschaffen. Mit der SEPA-Migrationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 260/2012) vom 30. März 2012 wird festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Lastschriften durch SEPA-Lastschriftverfahren ab Febraur 2014 abgelöst werden.

Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

  • Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“)
  • Verwendung eines einheitlichen Mandatstextes für das SEPA-Lastschriftmandat (Autorisierung) und Vergabe einer Mandatsreferenz
  • Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor Identifier“) durch den Lastschrifteinreicher
  • Neues Datenformat: auf Basis des ISO 20022 Standards XML
  • Vorlagefrist der Lastschrift bei der Zahlstelle bei Erstlastschriften mindestens fünf Tage vor Fälligkeit (D-5) bzw. bei Folgelastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit (D-2)
  • Rückgaben: seitens der Zahlstelle bis maximal fünf Tage nach dem Belastungsdatum; vom Zahlungspflichtigen bis zu acht Wochen nach Belastung seines Kontos im Falle einer autorisierten Zahlung ohne Angabe von Gründen; vom Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach Belastung seines Kontos im Falle einer unautorisierten Zahlung

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

  • Zahlungspflichtige sind ausschließlich Unternehmen
  • Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“)
  • Verwendung eines einheitlichen Mandatstextes für das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat (Autorisierung) und Vergabe einer Mandatsreferenz
  • Unmittelbare Bestätigung des Mandats bei der Zahlstelle (Freigabe)
  • Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor Identifier“) durch den Lastschrifteinreicher
  • Neues Datenformat: auf Basis des ISO 20022-Standards XML
  • Vorlagefrist mindestens einen Tag vor Fälligkeit
  • Rückgaben: seitens der Zahlstelle bis maximal zwei Tage nach dem Belastungsdatum; vom Zahlungspflichtigen besteht keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Zahlungen

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