Datenaustausch unter Einbindung von Service-Rechenzentren (SRZ)

Soweit vereinbart können Firmenkunden (u.a. Kaufleute, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Träger freier Berufe) mit ihrem Kreditinstitut per Datenfernübertragung (DFÜ) kommunizieren und hierbei Aufträge übermitteln und Kontoauszugsinformationen abrufen. Der multibankfähige DFÜ-Kommunikationsstandard ist im „DFÜ-Abkommen“ der Kreditwirtschaft formal geregelt.

Kunden kommunizieren mit ihrem Kreditinstitut per DFÜ entweder unmittelbar oder unter Einschaltung von IT-Dienstleistern, sogenannten Service-Rechenzentren. Schaltet der Kunde ein Service-Rechenzentrum ein, übernimmt dieses als Dienstleister die Erstellung von Auftragsdaten nach den DFÜ-Verfahrensstandards gemäß DFÜ-Abkommen und den technischen Abruf von Kontoauszugsinformationen. Die faktische Auftragserteilung, also die Autorisierung der vom Dienstleister nach Vorgaben des Kunden erstellten Auftragsdaten, obliegt dem Kunden. Er autorisiert die Auftragsdaten mittels händischer Unterschrift auf einem vom Service-Rechenzentrum erstellten „Sammelauftrag“ oder er kann die Auftragsdaten aufgrund der Änderung der Vereinbarung auch mittels „Verteilter Elektronischer Unterschrift“ genehmigen.

Die „Richtlinien und Verfahren zur Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ)“ - auch als SRZ-Richtlinien bezeichnet - basieren auf dem zwischen den Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft im Namen ihrer Mitgliedsinstitute institutsübergreifend vereinbarten „Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten“ (DFÜ-Abkommen). Seit dem 1. November 2010 sieht die Deutsche Kreditwirtschaft EBICS als Standardverfahren für die Kommunikation vor.

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