Geldwäscheverhinderung

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben sich auf Auslegungs- und Anwendungshinweise der DK zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und 'sonstigen strafbaren Handlungen'“ (DK-Hinweise), Stand 1. Februar 2014, verständigt (s. nebenstehende Links).

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