DFÜ-Verfahren EBICS

EBICS  (Electronic Banking Internet Communication Standard) ist der DK-Standard für die sichere Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut.

EBICS als attraktiver Electronic-Banking-Standard für Kunden des deutschen und europäischen Kreditgewerbes erfüllt auf hohem Sicherheitsniveau die aktuellen Anforderungen an eine moderne, schnelle und flexible Kommunikation. Als offener Standard steht dieses Verfahren allen Ländern zur Verfügung. Die Weiterentwicklung erfolgt durch die EBICS SC, eine gemeinsame Gesellschaft, die von der Deutschen Kreditwirtschaft und dem französischen CFONB (Comité Française d'Organisation et de Normalisation Bancaires) im Jahr 2010 gegründet wurde. Inzwischen ist die Schweizer Kreditwirtschaft, vertreten durch die SIX Interbank Clearing im Jahr 2015 der Gesellschaft beigetreten. Seit dem 10. Juli 2020 ist auch die österreichische Kreditwirtschaft, vertreten durch die PSA, Payment Services Austria, Mitglied der EBICS SC.

Vorteile des EBICS-Standard sind unter anderem

  • die sichere Datenübertragung über das Internet,
  • ein modernes Schlüsselmanagement und
  • die „Verteilte Elektronische Unterschrift“ (VEU).

Die Deutsche Kreditwirtschaft, als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, hat den EBICS-Standard in der Schnittstellenspezifikation zum „Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut“ (DFÜ-Abkommen) verankert. Dieser ist seit dem 1. Januar 2008 für Die Deutsche Kreditwirtschaft beziehungsweise aller dieser angeschlossenen Kreditinstitute verbindlich. Durch das DFÜ-Abkommen ist es Firmenkunden seit 1995 möglich, ihren Zahlungsverkehr mit einem Standardprodukt und einer Elektronischen Signatur mit jedem Kreditinstitut in Deutschland sicher abzuwickeln.

Das DFÜ-Abkommen enthält folgende technische Anlagen:

  • Anlage 1: Spezifikation für die EBICS-Anbindung
  • Anlage 2: Spezifikation Echtzeitbenachrichtigungen
  • Anlage 3: Spezifikation der Datenformate

Anlage 1 „Spezifikation für die EBICS-Anbindung“ beschreibt die Verfahren, die für die multibankfähige und sichere Kommunikation über das Internet zwischen Kunde und Bank erforderlich sind.

Anlage 2 „Spezifikation Echtzeitbenachrichtigungen“ wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2020 als neue Anlage 2 aufgenommen. Dieses optionale Verfahren eröffnet Banken die Möglichkeit, ihre Firmenkunden über den Eingang von Echtzeitüberweisungen auf ihrem Konto auch in Echtzeit zu informieren (Credit Notification). Darüber hinaus sind auch andere Arten von Benachrichtigungen (wie z.B. die Mitteilung über das Bereitstehen neuer Vormerkposten) möglich.

Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“ enthält alle für den Inlands-, SEPA- und Auslands-Zahlungsverkehr erforderlichen Formatspezifikationen. Anlage 3 enthält auch die Datenformate für das Dokumenten- und Wertpapiergeschäft, sowie zu Kontostandsinformationen im SWIFT-Format und im neuen XML-Format (camt).

Fragen zur Schnittstellenspezifikation können direkt an die EBICS SC gerichtet werden: info@ebics.de

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