PSD2-Kontoschnittstelle

Im Januar 2016 trat die novellierte EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in Kraft. Sie ist innerhalb von zwei Jahren in das Recht des Mitgliedstaates umzusetzen. Dritten Zahlungsdienstleistern wird damit die Möglichkeit eingeräumt, auf verschiedene Funktionalitäten des vom Kunden online geführten Zahlungskontos zuzugreifen. Kontoführende Zahlungsdienstleister müssen den Zugang und die entsprechenden Informationen den Drittdienstleistern unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Konkret betrifft dies die folgenden drei Dienste:

  • Zahlungsauslösedienst,
  • Kontoinformationsdienst,
  • Drittkartenemittent.

In Bezug auf die elektronische Schnittstelle muss die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) innerhalb von 12 Monaten nach in Kraft treten der PSD II Anforderungen (Regulatory Technical Standards, RTS) für die Authentifizierung und die sichere Kommunikation definieren und diese der Europäischen Kommission vorlegen. Nach Annahme durch die Kommission bleibt dem Markt eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten.

Allerdings wird die EBA lediglich generische Anforderungen definieren, so dass eine europaweit einheitliche Umsetzung nicht gewährleistet werden kann. Die Umsetzung der technischen Anforderungen wird letztendlich dem Markt überlassen. Dies birgt die Gefahr, dass sowohl Banken als auch Drittdienstleister mehrere Standards unterstützen müssen und das Ziel einer Harmonisierung verfehlt wird. Dies dürfte weder im Interesse des Regulators noch der Banken und Drittdienstleister sein.

Die Deutsche Kreditwirtschaft plädiert daher gemeinsam mit der österreichischen STUZZA und der schweizerischen SIX für eine einheitliche interoperable Kommunikation zwischen Drittdienstleistern und Banken in Europa, was wiederum einen einheitlichen Schnittstellenstandard voraussetzt. Sie setzen sich dafür ein, auf europäischer Ebene zeitnah einen breiten und akzeptierten Marktstandard zu schaffen. 

Generelle Anforderungen wurden hierfür in einer Präsentation festgehalten. Das Whitepaper der Deutschen Kreditwirtschaft enthält bereits detailliertere Anforderungen.

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