GeldKarte

Bargeldloses Zahlungsmittel für Kleinbeträge

Das deutsche Zahlungssystem GeldKarte ist ein System zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mittels elektronischer Geldbörse (GeldKarte) an hierfür eingerichteten Terminals (GeldKarte-Terminals) bei den angeschlossenen Handels- und Dienstleistungsunternehmen.

Die GeldKarte ist die elektronische Geldbörse der deutschen Kreditwirtschaft. Die Geldbörsenfunktion steht allen Karteninhabern einer entsprechend ausgestatteten Bankkarte oder kontoungebundenen Karte zur Verfügung. In den Speicherbereich einer Chipkarte mit der Anwendung GeldKarte kann ein bestimmter Geldbetrag geladen werden, der zur Zahlung von Waren im Handel und Dienstleistungsbereich abgebucht werden kann. Die Zahlung aus der GeldKarte erfolgt einfach und schnell offline ohne PIN-Prüfung. Sie ist im Verhältnis Karteninhaber - Akzeptanzstelle anonym.

Die GeldKarte ist ein Instrument zur bargeldlosen Zahlung, das

  • die Zahlung in typischen Bargeldumgebungen erlaubt, ohne Kleingeld zur Verfügung haben zu müssen
  • in Ergänzung zu den anderen Kartenzahlungssystemen (z.B. electronic cash) deren Einsatzmöglichkeiten erweitert
  • auch für Bankkunden geeignet ist, die für andere Zahlungssysteme der Kreditwirtschaft (girocard, Kreditkarte) nicht in Frage kommen und
  • in typischen Kleingeldumgebungen die Risiken der Bargeldhaltung sowie den Aufwand der Bargeldver- und -entsorgung deutlich mindert

Zahlungen mittels GeldKarte über das Internet sind seit Ende 2000 ebenfalls möglich. Der Karteninhaber kann bequem von seinem PC von zuhause Zahlungen mit seiner GeldKarte tätigen, sofern er über ein entsprechendes Kundenterminal (Secoder) verfügt und der Anbieter der Ware oder Dienstleistung auch die Bezahlung mittels GeldKarte im Internet ermöglicht. Ein Kundenterminal kann der Karteninhaber über seine Bank oder Sparkasse beziehen.

Die über die GeldKarte-Funktion abgewickelten Umsätze sind grundsätzlich seitens der Kreditwirtschaft gegenüber den Kartenakzeptanten garantiert. Ein Unternehmen, das am kreditwirtschaftlichen Zahlungssystem GeldKarte teilnehmen möchte, ist verpflichtet, nur solche GeldKarte-Terminals einzusetzen, die von der Kreditwirtschaft zugelassen sind. Das Unternehmen hat sich die Zulassung vom Hersteller des Terminals nachweisen zu lassen.

Den Aufbau und den Betrieb des institutsübergreifenden Systems GeldKarte haben die kreditwirtschaftlichen Verbände als Vertragspartner vereinbart: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands und Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Die Deutsche Kreditwirtschaft ist ein Zusammenschluss dieser Verbände.

Als einheitliche Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den am GeldKarte-System Beteiligten wurde die Schnittstellenspezifikation für die ZKA-Chipkarte festgelegt.

Die am GeldKarte-System teilnehmenden GeldKarte-Terminals müssen der Schnittstellenspezifikation für die ZKA-Chipkarte in der jeweils gültigen Version genügen. Dieser Konformitätsnachweis ist in einem Funktionstest zu erbringen. Je nach Terminaltyp ist eine Sicherheitsevaluierung zum Nachweis der Einhaltung der Kriterien für die Bewertung und Konstruktion von chipkartengestützten Zahlungssystemen zur Vorlage bei Die Deutsche Kreditwirtschaft durchzuführen.

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