Zusatzanwendungen

Zusatzanwendungen im chipgestützten Zahlungsverkehr

Die Deutsche Kreditwirtschaft stellt interessierten Akzeptanten freien Speicherbereich auf den ZKA-Chipkarten für deren eigene Anwendungen zur Verfügung. Diese Akzeptanten – Händler, sonstige Anwender - können dabei die große Kartenbasis der Kreditwirtschaft nutzen ohne eigene Chipkarten ausgeben zu müssen, so dass sich eine attraktive Win-Win-Situation ergeben kann. Der Akzeptant kann sich völlig auf die Gestaltung seiner Anwendung konzentrieren, da die Qualitätssicherung und das Sicherheitsmanagement für die Chipkarten durch die Kreditwirtschaft erfolgen.

Freier Speicherplatz, in den Datenstrukturen, kryptographische Schlüssel und Daten durch den Akzeptanten eingebracht werden müssen, kann für so genannte Zusatzanwendungen verwendet werden.

Zusatzanwendungen „Elektronischer Fahrschein“ und „Marktplatz“

Ein Beispiel für derartige Zusatzanwendungen ist der Elektronische Fahrschein. Damit verschiedene Akzeptanten auch andere Berechtigungen, zum Beispiel Bonuspunkte oder Gutscheine, Ausweisdaten oder Zugangsberechtigungen, auf den ZKA-Chipkarten speichern können, wurde mit dem sogenannte ZKA-Marktplatz ein zweiter Standard in die Die Deutsche Kreditwirtschaft entwickelt, über den solche Anwendungen kartengestützt realisiert werden können.

Ausführliche Informationen, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten und Systemkomponenten sowie zu Anforderungen an die Ausstattung der entsprechenden Zusatzanwendungsterminals finden Sie in unten stehendem Download "Einführung und Überblick Elektronischer Fahrschein und Marktplatz". 

Einsatz und Projekte für Zusatzanwendungen

Es gibt eine Vielzahl von Projekten basierend auf dem ZKA-Marktplatz. Unter der Webadresse www.geldkarte.de sind diese Projekt beschrieben.

Einheitliche Schnittstellen

Den Aufbau und den Betrieb des institutsübergreifenden Systems Zusatzanwendungen haben die kreditwirtschaftlichen Verbände als Vertragspartner vereinbart. Als einheitliche Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den am GeldKarte-System Beteiligten wurde die Schnittstellenspezifikation für die ZKA-Chipkarte festgelegt.

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