Key Block Eigenschaften gemäß der Anforderungen von PCI durch DK Verfahren erfüllt

Im Falle der Akzeptanz internationaler Karten an den Akzeptanzstellen der Deutschen Kreditwirtschaft (z. B. Geldautomaten) sind unter anderem Sicherheitsanforderungen der Payment Card Industry von den jeweiligen Betreibern zu erfüllen. Zu diesen Sicherheitsanforderungen zählen auch die „PIN Security Requirements and Testing Procedures“ in denen u.a. gefordert wird, dass beim Management kryptographischer Schlüssel, eine unautorisierte Verwendung erkannt bzw. verhindert wird. 

In diesen PCI Sicherheitskriterien wird insbesondere gefordert, dass 

  • “Encrypted symmetric keys must be managed in structures called key blocks. The key usage must be cryptographically bound to the key using accepted methods. Acceptable methods of implementing the integrity requirements include, but are not limited to:
  • A MAC computed over the concatenation of the clear-text attributes and the enciphered portion of the key block, which includes the key itself, e.g., TR-31.”

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat für ihre Kartenzahlungsverfahren bzgl. des Schlüsselmanagements u.a. Spezifikationen für die sichere elektronische Übertragung sowie dem Management von kryptographischen Schlüsseln in Terminals erstellt. Im Falle der Verwendung des AES als kryptographisches Sicherungsverfahren verwendet die Deutsche Kreditwirtschaft für das Key Management den Standard TR-31. Bis zum Abschluss der Migration auf AES wird an einigen Stellen noch Triple-DES als kryptographisches Verfahren zum Key Management verwendet. Für dieses Legacy-Verfahren hat die Deutsche Kreditwirtschaft eine Sicherheitsuntersuchung von Herrn Prof. Dr. Ernst-Günter Giessmann von der Humboldt Universität Berlin, erstellen lassen, welche das Ziel hatte, zu prüfen, ob die von der Deutschen Kreditwirtschaft genutzten Verfahren den Anforderungen der PCI PIN Security entsprechen. 

Das von Herrn Prof. Giessmann erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass „der Schutz der Schlüsseldaten gegen Verfälschung und Kompromittierung durch die verwendeten Algorithmen Triple-DES und Retail-MAC gewährleistet ist. Der kryptographische Schutz der Nachrichten durch abgeleitete Schlüssel und die dafür eingesetzten Algorithmen sind äquivalent zu dem im ANSI-Standard X 9.143 beschriebenen Verfahren.“ 

Herr Prof. Giessmann empfiehlt unabhängig von diesem Ergebnis die Migration auf stärkere Algorithmen. Der Migrationsprozess in der Deutschen Kreditwirtschaft hat begonnen und wird unvermindert fortgeführt.

Das Gutachten von Herrn Prof. Giessmann ist hier veröffentlicht.
 

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