SEPA

SEPA LänderSEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards stehen für Überweisungen seit Januar 2008 und für Lastschriften seit November 2009 zur Verfügung. Die heutigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro wurden auf der gesetzlichen Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA-Migrationsverordnung“) zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst.

Ziele der SEPA (Single Euro Payments Area)

Die Single Euro Payments Area (SEPA) hat als ein wesentlicher Bestandteil des Finanzbinnenmarktes innerhalb der Europäischen Union erhebliche politische Bedeutung. Mit SEPA entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen, die 34 SEPA-Länder* umfasst (27 EU-Mitgliedstaaten, 3 EWR-Staaten sowie weitere  Staaten und Gebiete). Der europäische Gesetzgeber hat im März 2012 den Übergang auf die SEPA-Zahlverfahrenbis zum 1. Februar 2014 festgelegt.

Verbraucher und Firmenkunden als Kunden der Banken und Sparkassen können dann auf Zahlungsinstrumente zurückgreifen, die europaweit zu vergleichbaren Bedingungen zur Verfügung stehen; bei Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen gibt es dann keine Unterschiede mehr zwischen Zahlungen in Euro im Inland oder in andere europäische Staaten.

SEPA-Länder

*EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen
Weitere Staaten / Gebiete: Großbritannien, Mayotte, Monaco, Saint-Pierre und Miquelon, San Marino sowie Schweiz

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