EU-Preisverordnung

EU-Verordnung Nr.2560/2001über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der EU

Am 1. Juli 2002 ist die EU-Verordnung 2560/2001 in Kraft getreten. Sie regelt im Wesentlichen die Entgeltgleichheit zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU und den EWR-Staaten. Für Zahlungen in Euro wird der Grundsatz der gebührenmäßigen Gleichstellung eingeführt. Demnach darf ein Preisunterschied nicht allein durch die Tatsache bedingt sein, dass die Zahlung eine Grenze überschreitet. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf EU-Standardüberweisungen, Debitkartenzahlungen sowie Kreditkartenzahlungen.

Die Verordnung soll mehr Transparenz über die Entgeltstruktur für den Kunden schaffen.

Die EU-Preisverordnung beinhaltet vier zentrale Regelungen:

  • Bei grenzüberschreitenden Überweisungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bis 50.000 Euro dürfen keine höheren Entgelte als für vergleichbare inländische Transaktionen berechnet werden.
  • Die Angabe von IBAN und BIC ist erforderlich.
  • Das Kreditinstitut muss den Kunden vor Geschäftsabschluss bei inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen über die Höhe der Gebühren informieren.
  • Bei Barabhebungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bis 50.000 Euro gelten die gleichen Entgelte wie bei den entsprechenden nationalen Transaktionen im jeweiligen Land des Kartenherausgebers.

Mit der EU-Verordnung 2560/2001 wurde eine gesetzliche Preisregulierung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs umgesetzt, die einen erheblichen Eingriff in die Preisgestaltung der Kreditwirtschaft darstellt.

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