Beitritt zu den SEPA-Verfahren

Um an den europäischen Zahlverfahren teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer oder ein Bevollmächtigter gegenüber dem EPC schriftlich seinen Beitritt erklären. Hierzu ist die Einreichung verschiedener Unterlagen (Adherence Pack) erforderlich. Der EPC hat, bezogen auf das jeweilige Verfahren, einen Leitfaden (Adherence Guide) erstellt, in dem die Beitrittsvoraussetzungen sowie der Beitrittsprozess erläutert werden.

Der EPC wird im Beitrittsprozess von der jeweiligen NASO (National Adherence Support Organisation) unterstützt, der die Koordination des Beitritts der Institute eines Landes obliegt. Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt die Funktion der NASO in Deutschland wahr.

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