Fragen und Antworten

Was bedeutet SEPA?

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards stehen für Überweisungen seit Januar 2008 und für Lastschriften seit November 2009 zur Verfügung. Die heutigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro wurden auf der gesetzlichen Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA-Migrationsverordnung“) zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst. 

Welche Länder umfasst SEPA?

SEPA umfasst derzeit 32 Länder. Neben den 17 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des übrigen Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco und der Schweiz nutzen die neuen europäischen Zahlverfahren. 

Welche Zahlungsarten sind von der SEPA-Migrationsverordnung (EU-VO Nr. 260 / 2012) betroffen?

Zahlungen mit Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb der EU-/EWR-Staaten sind von der Migration ab 1. Februar 2014 betroffen.

Sind Schecks von SEPA betroffen?

Nein. Scheckzahlungen sind von der Verordnung nicht betroffen.

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