GeldKarte und girogo - bargeldloses Zahlungsmittel für Kleinbeträge

Die "GeldKarte" ist ein System zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mittels der elektronischen Geldbörse der Deutschen Kreditwirtschaft an hierfür eingerichteten Terminals im Handel.

Die Geldbörsenfunktion steht grundsätzlich allen Karteninhabern einer girocard oder kontoungebundenen GeldKarte zur Verfügung, sofern deren Bank oder Sparkasse diese Zusatzfunktion anbietet bzw. freischaltet. Nähere Informationen darüber, erhalten Karteninhaber direkt bei ihrem kartenausgebenden Institut (Issuer).

 Die ausgegebenen Karten mit der GeldKarte-Funktion sind für kontaktbehaftete Bezahltransaktionen und bei Bedarf auch für kontaktlose Bezahltransaktionen ausgestattet. Die Marke für die kontaktlose Verarbeitung der elektronischen Geldbörse heißt „girogo“

Zulassungsverfahren

Die Deutsche Kreditwirtschaft erteilt für GeldKarte-Terminals eine Typ-Zulassung.

Die Administration der Zulassungen erfolgt durch das DK-Zulassungsbüro der Deutschen Kreditwirtschaft beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB).

Kontakt zum DK-Zulassungsbüro unter: zulassungsbuero@voeb.de

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