GBIC Approval Scheme

Deutsche Kreditinstitute geben Debit- und Kreditkarten verschiedener Kartenorganisationen aus. Auf der anderen Seite statten ausländische Kreditinstitute (Issuer) ihre Kunden mit Karten aus, welche regelmäßig wiederum in Deutschland zum Einsatz kommen (Geschäftsreisende/Touristen).

 Im Interesse der deutschen Kartenherausgeber und Acquirer ist daher für den deutschen Markt ein modernes Zulassungsverfahren durch Die Deutsche Kreditwirtschaft etabliert worden, welches die Anforderungen der internationalen Kartengesellschaften integriert, die unterschiedlichen Anforderungen von Debit- und Kreditkartensystemen abdeckt und ein vereinfachtes, transparentes und leicht administrierbares Verfahren ermöglicht.

In dem Handbuch „GBIC Approval Scheme“ beschreibt Die Deutsche Kreditwirtschaft das Zulassungsverfahren. Neben den Zielen des Verfahrens wird auf die Rollen, Prozesse und spezifische Anforderungen an die Zulassung einzelner Produkte eingegangen.

Die Grundlagen der Zulassungen bilden die Dokumente „Interface Specifications for the ZKA Chip Card“„Schnittstellenspezifikation für die DK-Chipkarte“. Diese Unterlagen werden dem Antragsteller nach Unterzeichnung der untenstehenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt.

Die von der Deutsche Kreditwirtschaft erarbeiteten und freigegebenen Schnittstellenspezifikationen für die Chipkarte, die Terminals, Geldautomaten und Netze stehen auf der Internetplattform des Bank-Verlages zum Download bereit. Der Zugang zur Internetplattform ist lizenzpflichtig.

Vor Einrichtung eines Zugangs muss jeder Interessent die Lizenz- und Bezugsbestimmungen der Deutschen Kreditwirtschaft akzeptieren. Dafür füllen Sie bitte zunächst die als PDF-Datei unten bereitgestellten Nutzungsbedingungen aus und senden diese unterschrieben per Brief an das Zulassungsbüro der Deutschen Kreditwirtschaft:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)
Zulassungsbüro Die Deutsche Kreditwirtschaft
Lennéstraße 11
10785 Berlin
 

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