Chip-Zulassungsverfahren

DK-Chip

Zur Nutzung der von der Kreditwirtschaft betriebenen Zahlungssysteme girocard und GeldKarte/girogo wird den Karteninhabern als Kunden der Kreditinstitute eine Kundenkarte, die mit einem Chip (DK-Chip) ausgestattet ist, zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei diesem Chip um einen sogenannten Multifunktionschip, der durch die Deutsche Kreditwirtschaft spezifizierte Anwendungen enthält. Dieser Chip beinhaltet auch eine Plattform für Zusatzanwendungen, wie bspw. “Elektronischer Fahrschein“ oder „Marktplatz“, als auch die TAN- oder Signaturanwendung. Darüber hinaus kommen Chipkartenprozessoren auch in Form von Sicherheitsmodulen, z.B. als sogenannte Händlerkarte im GeldKarte/girogo-System, zum Einsatz.

Neben den klassischen kontaktbehafteten Anwendungen werden aktuell immer mehr Chipkarten der Deutschen Kreditwirtschaft mit der neuen Kontaktlos-Technologie ausgestattet.

Die von den deutschen Kreditinstituten herausgegebenen Karten basieren auf dem Betriebssystem SECCOS (Secure Chip Card Operating System). 

Zulassungsverfahren

Die Zulassung für den DK-Chip wird als Typzulassung durch die Deutsche Kreditwirtschaft erteilt.

Die Administration der Zulassungen erfolgt durch das DK-Zulassungsbüro der Deutschen Kreditwirtschaft beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB).

Kontakt zum DK-Zulassungsbüro unter: zulassungsbuero@voeb.de

 

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