digitale girocard und Online-Handel

Eine "digitale girocard" wird im girocard-System als emulierte Zahlungskarte ausgegeben und ist in einem Smartphone oder einem anderen mobilen Endgerät gespeichert.

"digitale girocard"-Transaktionen können als

  • kontaktlose girocard-Transaktionen an POS-Terminals oder Geldautomaten oder
  • E-Commerce-Transaktionen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (bezeichnet als "girocard im Online-Handel").

durchgeführt werden.

Zur technischen Umsetzung von "digitale girocard"-Transaktionen werden zwei grundsätzliche Architekturlösungen unterschieden. Diese basieren auf

  • Host Card Emulation (HCE), einer Methode der Kartenemulation in Software, oder
  • auf einem Secure Element (SE), einer in das mobile Gerät integrierten sicheren Hardwarekomponente, auf der sensible Daten gespeichert und sensible Prozesse ausgeführt werden können.

Im Zulassungsverfahren "digitale girocard und Online-Handel" werden alle Zulassungsgegenstände zusammengefasst, die die Zulassung für die verschiedenen Rollen von Betreibern erlauben, die zum Betrieb von "digitale girocard"-Transaktionen in den im girocard-System unterstützten Architekturlösungen benötigt werden.

Zulassungsverfahren

Die verschiedenen Rollen von Betreibern bedürfen einer Zulassung durch Die Deutsche Kreditwirtschaft. Hierfür sind folgende Zulassungsgegenstände definiert:

  • Zulassungsgegenstand "girocard HCE": Der Zulassungsinhaber ist der Betreiber eines Systems, das die Systemarchitektur "girocard HCE solution" implementiert und "digitale girocard"-Transaktionen an POS, Geldautomat und im Online-Handel auf der Basis von Host Card Emulation ermöglicht. Der Betreiber ist berechtigt, digitale Karten für "girocard HCE" im Auftrag von kartenausgebenden Banken zu personalisieren und zu betreiben.
  • Zulassungsgegenstand "Online-Netzbetreiber": Der Zulassungsinhaber ist ein Online-Netzbetreiber, der für seine beauftragten Händler ein System zur händlerseitigen Abwicklung von E-Commerce-Transaktionen bereitstellt und entweder den HCE-basierten Online-Handel oder den iOS-basierten Online-Handel unterstützt.
  • Zulassungsgegenstand "Lookup-Server": Der Zulassungsinhaber ist im HCE-basierten Online-Handel der Betreiber des Lookup-Servers, der zentralen Eingangskomponente der kartenausgebenden Institute für die von den Online-Netzbetreibern eintreffenden Zahlungsanfragen.
  • Zulassungsgegenstand "ONB-Hub": Der Zulassungsinhaber ist im iOS-basierten Online-Handel der Betreiber des ONB-Hub, der zentralen Eingangskomponente der kartenausgebenden Institute für die von den Online-Netzbetreibern eintreffenden Zahlungsanfragen.

Die Administration der Zulassungen erfolgt durch das DK-Zulassungsbüro der Deutschen Kreditwirtschaft beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB).

Kontakt zum DK-Zulassungsbüro unter: zulassungsbuero@voeb.de

 

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