EMV-POS

Die Deutsche Kreditwirtschaft und die deutschen Acquirer haben im Interesse einer effizienten und harmonisierten EMV-POS-fähigen Terminal-Infrastruktur im deutschen Markt ein gemeinsames, kartenproduktübergreifendes Zulassungsverfahren vereinbart. Hierin sind die Anforderungen der internationalen Kartengesellschaften einschließlich ihrer Debit- und Kreditprodukte abgedeckt.

Voraussetzung ist eine einheitliche Spezifikation für die Zahlungsverkehrsanwendung, die sowohl Debit- und Kreditkarten verarbeitet. Diese Spezifikation, bekannt als „DC POS“, ist inzwischen bei einer Vielzahl von Terminals im deutschen Markt erfolgreich implementiert und im Einsatz.

Das auf dieser Spezifikation aufbauende gemeinsame Zulassungsverfahren schafft Kosten-Nutzen-Vorteile für alle Beteiligten: Eine Spezifikation, eine Implementierung, ein Funktionstest führen zu mehreren Typzulassungen für ein und dasselbe Produkt.

Zulassungsverfahren

Die Zulassungsgegenstände „POS Terminal (EMV Debit/Credit)“ und „Provider (EMV Debit/Credit)“ bedürfen einer Zulassung durch Die Deutsche Kreditwirtschaft/Acquirer. Diese wird als Typ-Zulassung erteilt.

Die Administration der Zulassungen erfolgt auch für das gemeinsame Zulassungsverfahren im Auftrag der Acquirer durch das DK-Zulassungsbüro der Deutschen Kreditwirtschaft beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB).

Kontakt zum DK-Zulassungsbüro unter: zulassungsbuero@voeb.de

 

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