Encrypting PIN Pads (EPP)

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat einheitliche Sicherheitsanforderungen vereinbart, welche die Absicherung der PIN zur Nutzung in Selbstbedienungsgeräten definieren. Demnach dürfen nur Tastaturen zur Eingabe der PIN eingesetzt werden, die den festgelegten Sicherheitsanforderungen genügen.

Diese Eingabetastaturen, auch Encrypting PIN-Pads (EPP) genannt, unterliegen dem Zulassungsverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft. Es dürfen nur EPPs eingesetzt werden, wenn Sie über eine Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft verfügen.

Zulassungsverfahren

Die Deutsche Kreditwirtschaft erteilt für das EPP zum Einsatz in Selbstbedienungsgeräten eine Typ-Zulassung.

Die Administration der Zulassungen erfolgt durch das DK-Zulassungsbüro der Deutschen Kreditwirtschaft beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB).

Kontakt zum DK-Zulassungsbüro unter: zulassungsbuero@voeb.de

Kontakt

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)
Lennéstraße 11, 10785 Berlin
Zulassungsbüro Die Deutsche Kreditwirtschaft

zulassungsbuero@voeb.de

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