Das girocard-System

Seit 1990 betreibt Die Deutsche Kreditwirtschaft das Zahlungssystem girocard (ehemals "electronic cash"). Gezahlt wird dabei am POS-Terminal (Point-of-Sale Terminals) mit der eigenen girocard unter Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN).

Als Kommunikationsweg steht neben der kontaktbehafteten Chip-Schnittstelle inzwischen auch die kontaktlose NFC-Schnittstelle zur Verfügung.

In Deutschland stehen für die Akzeptanz der rund 100 Millionen girocards mehr als 1.132.000 Endgeräte im Handel sowie an Tankstellen zur Verfügung.

Zulassungsverfahren

Die Betreiber dieser POS-Terminals – die Netzbetreiber im Zahlungssystem girocard (ehemals „electronic cash“) – sowie die in diesen Netzbetrieben angeschlossenen girocard (ehemals „electronic cash“)-Terminals bedürfen einer Zulassung durch Die Deutsche Kreditwirtschaft. Die Zulassung von girocard- (ehemals „electronic cash“) Terminals erfolgt als Typ-Zulassung.

Des Weiteren ist die Zulassung als Betreiber digitaler Karten im girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft möglich. Diese Zulassung wird betreiberspezifisch erteilt.

Die Administration der Zulassungen erfolgt durch das DK-Zulassungsbüro der Deutschen Kreditwirtschaft beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB).

Kontakt zum DK-Zulassungsbüro unter: zulassungsbuero@voeb.de

 

 

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