23. September 2015

Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt Kundenhinweis bei längerer Inanspruchnahme von Dispositionskrediten

Um die Kunden bereits frühzeitig für die Kosten der Inanspruchnahme des Dispositionskredites zu sensibilisieren, haben die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Spitzenverbände  in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Empfehlung erarbeitet. Diese soll die geplanten gesetzlichen Regelungen über die Beratung von Kunden bei längerfristiger Inanspruchnahme von Dispositionskrediten ergänzen.

Die DK bewertet den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, dass Banken und Sparkassen ihren Kunden zukünftig ein Beratungsangebot bei längerfristiger Inanspruchnahme des Dispositionskredites unterbreiten sollen, grundsätzlich positiv. Dies soll dann der Fall sein, wenn die Kunden den ihnen eingeräumten Dispositionskredit über mindestens sechs Monate in einer bestimmten Höhe in Anspruch nehmen. In dem Beratungsgespräch werden Banken und Sparkassen gemeinsam mit den Kunden nach kostengünstigeren Finanzierungsalternativen suchen.

Dispositionskredite dienen dazu, Kunden kurzfristig Kontoüberziehungen zu ermöglichen. Mit einem eingeräumten Dispositionskredit können die Kunden ihren finanziellen Spielraum ohne separaten Kreditbeantragungsprozess anlassbezogen ausdehnen. Kunden nutzen den Dispositionskredit meist bei kurzfristigem Kreditbedarf, z. B. zur Überbrückung bis zum nächsten Gehaltseingang.

Die DK-Verbände werden ihren Mitgliedsinstituten zeitgleich zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Vorgaben für Dispositionskredite zum 21. März 2016 empfehlen, zukünftig ihren Kunden einen Hinweis zu geben, wenn diese ihren Dispositionskredit über drei Monate zu mehr als 50 Prozent in Anspruch genommen haben. In dem Hinweis wird zudem der aktuelle Sollzinssatz für den Dispositionskredit aufgeführt. Zusätzlich soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass bei einer fortdauernden Inanspruchnahme des Dispositionskredites weitere Sollzinsen anfallen.

Zudem wird die Deutsche Kreditwirtschaft auf Einladung des BMJV an einem „Runden Tisch“ zusammen mit Schuldnerberatungsstellen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. teilnehmen. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft erscheint es sinnvoll, den Teilnehmerkreis im weiteren Verlauf der Gespräche um andere maßgebliche Verbraucherinstitutionen und Branchenvertreter zu erweitern.

Ziel des Runden Tisches ist es, wichtige Themen – wie die Verbesserung der Haushaltsführungskompetenz der Verbraucher, die finanzielle Allgemeinbildung sowie zukünftige Fragen und Erfahrungen aus den Neuregelungen zum Dispositionskredit – zu besprechen. Ziel ist ein konstruktiver und lösungsorientierter Meinungsaustausch zu diesen Themen.

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