10. Juli 2013
Deutsche Kreditwirtschaft fordert zügige Verabschiedung der Richtlinie zur Einlagensicherung - Strikte Trennung zur Abwicklungsfinanzierung
Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Spitzenverbände haben heute in Brüssel eine klare Trennung zwischen den Vorschlägen der EU-Kommission zur Abwicklungsfinanzierung von Kreditinstituten auf der einen Seite und europaweit einheitlichen Standards der Einlagensicherung auf der anderen Seite gefordert. Der Richtlinienentwurf zur Einlagensicherung, der bislang aufgrund der Arbeit am europäischen Krisenmanagement auf Eis liegt, enthält neue, höhere Anforderungen an den Schutz von Kundeneinlagen innerhalb der Europäischen Union. Er ist bereits weit verhandelt. Die Kreditwirtschaft mahnte an, diesen Entwurf jetzt zügig zu verabschieden. Die deutschen Banken und Sparkassen wenden sich damit erneut gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa, die letztlich zu Lasten der deutschen Sparer ginge. Vielmehr müsse das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Einlagen geschützt und gewahrt werden.
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus: Deutsche Kreditwirtschaft mahnt stabile Rechtsgrundlage und klare Aufgabenverteilung an Die Europäische Bankenaufsicht soll die Stabilität des Finanzsystems erhöhen. Diese Zielsetzung teilt die Deutsche Kreditwirtschaft. Die derzeit geplante Ausgestaltung der Aufsicht stellt zwar keine Ideallösung dar. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass eine andere Option vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Realitäten sowie wegen des erzeugten Zeitdrucks nicht erreichbar war. Allerdings mahnt die DK eine stabile Rechtsgrundlage dafür an. Der Art. 127 Abs. 6 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) biete für eine Kompetenz¬verlagerung diesen Ausmaßes keine ausreichende Grundlage. Für die Verlagerung dieser Aufsichtskompetenz sei eine Änderung der europäischen Verträge notwendig. Darüber hinaus müsse es nach Ansicht der DK auf EU-Ebene eine klare Aufgabenteilung zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB), den nationalen Behörden und der European Banking Authority (EBA) geben. Die bisherigen Festlegungen und Kompetenzabgrenzungen seien an vielen Stellen noch zu unscharf. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass Doppelarbeiten zwischen den genannten Institutionen vermieden werden.