28. Oktober 2015

Deutsche Kreditwirtschaft: Zahlungskontengesetz entspricht heute bestehender Praxis

Schon heute besteht in Deutschland ein hohes Serviceniveau bei Girokonten. 99 Prozent aller Bürger haben bereits ein Girokonto. Das Zahlungskontengesetz setzt vor allem die in Deutschland bestehende Praxis der Banken und Sparkassen um, sorgt dabei aber für erhebliche Anforderungen an Organisation und Abläufe bei den Kreditinstituten, deren Umsetzung entsprechend Zeit benötigt.

Um die Vorgaben der neuen Regelungen umzusetzen, ist die Ausschöpfung der vom Richtliniengeber eingeräumten Umsetzungsfrist bis Mitte September 2016 zwingend erforderlich. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass der Gesetzgeber diese Zeiträume für die Regelungsbereiche Kontowechsel und Entgelttransparenz vorgesehen hat. Die DK hält diese Fristen auch für die Umsetzungsmaßnahmen im Bereich Basiskonten für unerlässlich. Hier sieht der deutsche Gesetzgeber bislang eine frühere Umsetzung bis Juni 2016 vor.

Ferner spricht sich die DK dafür aus, die vom europäischen Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit zu nutzen, dass Verbraucher ihr „echtes Interesse“ an einer Basiskontoeröffnung nachweisen müssen. Dies kann helfen, kriminellen Missbrauch zu verhindern.
 

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