9. Januar 2014
DK zur Verschiebung der SEPA-Frist für Unternehmen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen:
Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände haben den Vorschlag der EU-Kommission, die Umsetzungsfrist auf die SEPA-Zahlverfahren um sechs Monate zu verlängern, mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Die Fristverlängerung wäre nicht notwendig gewesen, bringt aber Erleichterungen für diejenigen Unternehmen und Vereine, bei denen es mit der Umstellung auf die neuen SEPA-Verfahren zum 1. Februar 2014 möglicherweise knapp geworden wäre. Wichtig ist, dass die nun gewonnene Zeit von diesen Firmenkunden auch genutzt und schnellstmöglich auf SEPA umgestellt wird.
Die Banken und Sparkassen selbst sind ohnehin seit mehreren Jahren auf SEPA vorbereitet und bieten den Kunden die neuen Verfahren an. Sie stellen sich weiterhin auf den Termin am 1. Februar 2014 zur SEPA-Umstellungen ein und dürfen nun nach Inkrafttreten des Kommissionsvorschlags noch Zahlungen im nationalen Zahlungsformat von Firmenkunden, die den Termin Februar 2014 nicht halten können, für weitere sechs Monate annehmen. Die von der EU-Kommission eigentlich mit der SEPA-Migrationsverordnung vorgesehene Vermeidung paralleler Zahlverfahren und Infrastrukturen ist damit für ein weiteres halbes Jahr festgeschrieben worden.
Verbraucher haben zudem eine verlängerte Übergangszeit bis 2016, um sich an die neuen europäischen Zahlverfahren zu gewöhnen. Daran ändert sich nichts. Nunmehr bleibt abzuwarten, ob EU-Parlament und -Rat dem Vorschlag der Kommission folgen.
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