24. Oktober 2013
Keine 100 Tage mehr bis SEPA
„Bis zum 1. Februar 2014 müssen Banken, Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen voll SEPA-fähig sein. Dies ist Gesetz. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es bis Februar 2016 eine Übergangsfrist, in der sie noch Kontonummer und Bankleitzahl bei ihrer Hausbank nutzen können“, erklärt Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: „ Bis Februar sind noch Anstrengungen erforderlich. Aber ich bin zuversichtlich, dass die Umstellung des Zahlungsverkehrs in Deutschland rechtzeitig abgeschlossen werden kann“, so Koschyk weiter. „Alle Betroffenen müssen die verbleibenden 69 Arbeitstage bis zum 1. Februar 2014 nutzen, um die SEPA-Umstellung fristgerecht abzuschließen. Als Kreditinstitute unterstützen wir dabei soweit wir es können, aber gerade bei Lastschrifteinreichern sind einige aufwändige Vorarbeiten unvermeidbar“, betont Ludger Gooßens, Mitglied des Vorstands des DSGV als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft. Auch wenn vielfach die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, sollte unbedingt Zeit für Testläufe eingeplant werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei SEPA zunächst nicht aktiv werden, sind aber darauf angewiesen, dass die Unternehmen rechtzeitig und richtig umstellen. „Je später Unternehmen reagieren, umso weniger Zeit bleibt, mögliche Fehler zu beheben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen am Ende nicht das Nachsehen haben“, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Wer in diesen Wochen von einer Firma, die Lastschriften vom Konto abbucht, eine Information zu SEPA erhält, sollte sicherheitshalber prüfen, ob die angegebene IBAN (International Bank Account Number) richtig ist. Das SEPA-Lastschriftverfahren wurde so gestaltet, dass es dem bisherigen deutschen Lastschriftverfahren weitgehend entspricht. Das gilt etwa auch für das Recht, Buchungen wie bisher binnen acht Wochen widersprechen zu können, wenn etwas nicht stimmt. Die Deutsche Bundesbank, das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind sich einig, dass diese verbraucherfreundlichen Erstattungsrechte zu den Voraussetzungen gehören, die die Lastschrift insbesondere in Deutschland zu dem beliebtesten Zahlungsinstrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr machen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind übrigens immer besser über SEPA und die IBAN informiert. Das zeigt eine Umfrage, die wiederholt im Auftrag der Deutschen Bundesbank durchgeführt wurde. Während im Dezember 2012 mehr als Dreiviertel der Befragten noch nichts von SEPA gehört hatten, hat sich der Anteil auf unter 40 Prozent im September 2013 vermindert. Die IBAN kennen mittlerweile rund 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher. Viele haben aber noch eher vage Vorstellungen von SEPA. Dies wird sich nur mit konkreten Erfahrungen ändern. Auch deshalb kommt es jetzt auf die zügige Umsetzung bei den Anbietern an. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundesbank.de/157638