24. September 2007
Kreditwirtschaft und Bundesbank modernisieren Scheckeinzug
Das ISE-Verfahren löst das für die beteiligten Kreditinstitute vergleichsweise aufwändige Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren (GSE-Verfahren) ab. Dies ist eines der letzten Verfahren, bei dem zwischen Kreditinstituten noch Be-lege ausgetauscht werden. Für Schecks mit einem Betrag unter 6.000 Euro gilt bereits die beleglose Abwicklung.
Pro Arbeitstag werden in Deutschland durchschnittlich nur noch rund 430.000 Schecks ausgestellt. Gerade die rückläufige Schecknutzung gab den Anlass, den Scheckeinzug zu rationalisieren. Die rechtlichen Voraus-setzungen für die Einführung des ISE-Verfahrens in Deutschland hat das Bundesjustizministerium durch die Änderung der aus dem Jahre 1953 stammenden „Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr“ geschaffen. Damit entfällt nun auch für Schecks ab 6.000 Euro die Notwendigkeit der papierhaften Vorlage; stattdessen genügt die Einlieferung eines elektronischen Scheckbildes nebst Datensatz bei der Deutschen Bundesbank als Abrechnungsstelle. Durch den Wegfall der Be-arbeitung von Scheckbelegen und des Schecktransports ist das neue Ver-fahren für die deutsche Kreditwirtschaft wesentlich rationeller und schneller als das bisherige Verfahren. Das ist umso wichtiger, als weiterhin für spe-zielle Geschäfte ein Bedarf für die Verwendung von Großbetragsschecks gegeben sein wird. Aktuell werden arbeitstäglich im Durchschnitt rund 30.000 Schecks im ISE-Verfahren abgewickelt. Das ISE-Verfahren ist Ausdruck der Innovationskraft der deutschen Kredit-wirtschaft und weiteres Zeichen für die Stärken des Finanzplatzes Deutschland.
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Tel.: 030/20225-5110
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Tel.: 030/1663-1200
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
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Melanie Schmergal
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
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