11. September 2013

Neue EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge greift hohes Verbraucherschutzniveau in Deutschland als Maßstab auf

Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände begrüßen den gestern vom Europäischen Parlament gebilligten Text der Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge.

Banken und Sparkassen berücksichtigen bei der Vergabe von Immobilienkrediten schon heute die Interessen ihrer Kunden. So wird im Vorfeld die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers eingehend geprüft. Zudem wird der Kunde umfassend über die Darlehenskonditionen und die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen informiert, damit er auf diese Weise für sich das passende Angebot auswählen kann. Dass entsprechende Vorgaben nun europaweit verankert werden, liegt im Interesse der Verbraucher und trägt zur Stabilität der Finanzmärkte bei.

Besonders zu begrüßen ist aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft, dass Verbraucher auch in Zukunft die Wahlfreiheit bei der Finanzierung von Immobilien haben. Dies wird auch künftig die Möglichkeit einschließen, Wohneigentum über die hier zu Lande am weitesten verbreitete Variante des Festzinskredits, der maßgeblich zur Stabilität des deutschen Wohnimmobilienmarktes beiträgt, zu finanzieren. Der Verbraucher profitiere davon, dass sich Zinsänderungen nicht auf die laufenden Verträge auswirkten, sodass auch im Falle steigender Zinsen die Kreditbelastungen unverändert bleiben und damit der Gefahr einer Überschuldung entgegengewirkt werde.

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