5. November 2004
Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie: ZKA kritisiert einseitige Haftungsverlagerung auf Banken
Als besonders problematisch beurteilt der ZKA das Festhalten der Kommission am „Prinzip der verantwortungsvollen Kreditvergabe“. Eine Verpflichtung des Kreditgebers, den Kredittyp und die Höhe der Darlehenssumme für den Verbraucher auszuwählen, würde die Verantwortung für die Kreditentscheidung und damit die Haftung allein auf das kreditgebende Institut verlagern. Die Kunden würden dadurch – entgegen dem erklärten Ziel der EU-Kommission - bevormundet und in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Die vorgesehenen Beratungs- und Informationspflichten stellen für die Kreditwirtschaft einen unverhältnismässigen Aufwand dar, der im Ergebnis zu einer Verteuerung sämtlicher Verbraucherkredite führen würde. Diese hätten letztlich die Verbraucher zu tragen.
Auf diese Weise würde die Kreditvergabe gerade an einkommensschwächere Bevölkerungskreise nachhaltig erschwert. In der Konsequenz könnte der Kommissionsvorschlag dazu führen, dass Banken Kredite in Zukunft nur noch an besonders solvente Kunden ausreichen.
Das Ziel des Richtlinienvorschlages, den Verbraucherschutz zu erhöhen, kann aus Sicht des ZKA auf diesem Wege nicht erreicht werden.
Ansprechpartner:
Stefan Marotzke
für den Zentralen Kreditausschuss
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Tel.: 030/20 22 52 29
Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030-1663-1200
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030-8192-160
Dr. Rolf Kiefer
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030-20 21 13 00
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Tel.: 030-20 91 53 30