3. Februar 2014
SEPA-Umstellung der Unternehmen Anfang Februar ist erfolgreich verlaufen
Am 1. Februar 2014 wurden die bewährten deutschen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zugunsten der europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgreich migriert. SEPA ist nunmehr Realität. Der Zahlungsverkehr in Deutschland läuft erwartungsgemäß weiterhin stabil und ohne Auffälligkeiten.
Das endgültige Umstellungsdatum am 1. Februar 2014 für Unternehmen und Vereine ist auch durch den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 9. Januar 2014 nicht aufgehoben. Die überwiegende Mehrheit der Firmenkunden in Deutschland hat die SEPA-Migration fristgerecht abgeschlossen. Die Deutsche Kreditwirtschaft schaffte zudem für die avisierte Übergangsfrist bis 1. August 2014 grundsätzlich die Voraussetzungen, dass Banken und Sparkassen denjenigen Kunden noch Alt-Zahlverfahren anbieten können, die bisher noch nicht umgestellt haben. Damit haben diese Unternehmen und Vereine eine letzte Möglichkeit, ihre Umstellungsarbeiten abzuschließen. Die Zahlerbank bei Überweisungen und die erste Inkassostelle bei Einzugsermächtigungslastschriften entscheiden, ob in der Übergangszeit noch Kundeneinreichungen im Alt-Zahlverfahren angenommen werden. Das Abbuchungsauftragslastschriftverfahren ist nicht Teil der Übergangslösung und ist am 1. Februar 2014 eingestellt worden. Unternehmen und Vereine sollten, sofern nicht bereits fristgerecht erfolgt, weiterhin die SEPA-Migration zeitnah abschließen.