15. Juli 2016
US-Quellensteuer auf dividendenähnliche Zahlungen nach Sec. 871(m) IRC
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich an die US-Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) gewendet, um in Hinblick auf die Regelungen zur US-Quellensteuer auf dividendenähnliche Zahlungen nach Sec. 871(m) IRC eine Verschiebung des Inkrafttretens zu erwirken.