15. Juli 2016

US-Quellensteuer auf dividendenähnliche Zahlungen nach Sec. 871(m) IRC

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich an die US-Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) gewendet, um in Hinblick auf die Regelungen zur US-Quellensteuer auf dividendenähnliche Zahlungen nach Sec. 871(m) IRC eine Verschiebung des Inkrafttretens zu erwirken.

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