5. Mai 2021

DK-Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat am 4. Mai eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des sog. Lieferkettengesetzes verabschiedet. Die DK begrüßt, dass sich die Politik mit dem Schutz von Menschenrechten in Lieferketten auseinandersetzt. Das Anliegen des Gesetzesentwurfes geht daher in die richtige Richtung: die Agenda voranzubringen, Menschenrechte zu fördern. Nach unserer Einschätzung ist der vorliegende Gesetzentwurf bisher allerdings auf die Struktur und die Rahmenbedingungen von realwirtschaftlichen Unternehmen und deren Lieferketten zugeschnitten. Der besondere regulatorische und aufsichtliche Rahmen für Kreditinstitute sollte daher im Gesetzestext stärker reflektiert werden.

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