12. Juni 2019

DK-Stellungnahme zum IDW-Entwurf zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen im HGB (IDW ERS BFA 7)

Die DK kritisiert den Vorschlag des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigung im HGB. Der IDW-Entwurf verlangt eine Berechnung auf Basis eines Lifetime-Expected-Loss unter Anrechnung von Bonitätsprämien. Alleine wegen der ungeheuren Komplexität ist dieses Verfahren unverhältnismäßig und daher ungeeignet. Die DK schlägt alternativ eine Weiterentwicklung der Berechnung der Pauschalwertberichtigung auf Basis des Einjahres-Expected-Loss vor.

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