5. Juni 2019

Nationale Umsetzung EBA-Leitlinien zu Art. 128 CRR (mit besonderem Risiko verbundene Positionen)

Die BaFin hatte die Übernahme der EBA-Leitlinien in die deutsche Verwaltungspraxis konsultiert. Die Deutsche Kreditwirtschaft spricht sich jedoch gegen eine Übernahme der Leitlinien aus, da der damit verbundene Umsetzungsaufwand unangemessen und die Regeln vor dem Hintergrund der kommenden EU-Umsetzung von Basel IV nur kurzzeitig Bestand haben dürften.

Ähnliche Artikel

Schlagworte

Teilen

Cookie Einstellungen