16. Oktober 2024

Stellungnahme der DK zur UNIDROIT-Konsultation zum Entwurf eines Leitfadens zur Bankenliquidation

Das Internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) hat am 5. Juni 2024 eine Konsultation zum Entwurf eines Leitfadens zur Bankenliquidation eröffnet. Mit seinem Leitfaden schlägt UNIDROIT vor, die Liquidation von „nicht systemrelevanten Banken“ durch einen gesetzliches Rahmenwerk stärker zu regulieren. Auch separate Geschäftssegmente solcher Institute sollen im Zusammenhang mit einer Abwicklungsmaßnahme transferiert werden können. Der europäische Abwicklungsmechanismus, der in der EU maßgeblich ist, sieht hingegen für die Liquidation von „nicht systemrelevanten Banken“ regelmäßig die Liquidation in einem ordentlichen Insolvenzverfahren vor, d.h. lediglich „systemrelevante Banken“ werden dem Abwicklungsregime unterworfen (sog. „dual track regime“). Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) hat sich der in den deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzte europäische Abwicklungsmechanismus für den deutschen Bankenmarkt bewährt. Aus Sicht der DK ist ein von UNIDROIT bejahter Regelungsbedarf für „nicht-systemrelevante Banken“ nicht zu erkennen. Die DK hat zu dem legislativen Leitfaden der UNIDROIT am 8. Oktober 2024 umfangreich Stellung genommen. 

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