21. November 2017

Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für eine Anpassung der EMIR-Verordnung

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat zum Kommissionsvorschlag  für eine Anpassung der EMIR-Verordnung Stellung genommen. Die DK begrüßt einen Großteil der vorgeschlagenen Änderungen, wie die Streichung der Backloading- und Frontloading-Anforderungen sowie die Möglichkeit der Aussetzung von Clearingpflichten in anderen Fällen als der Abwicklung. Eine sinnvolle Vereinfachung des Meldewesens wird allerdings nur durch die Einführung einer echten einseitigen Meldepflicht erreicht, bei der nur ein Bericht von der zentralen Gegenpartei oder der zuständigen finanziellen Gegenpartei eingereicht werden muss.

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