21. November 2018
Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV-E) durch Übernahme wesentlicher Vorgaben der MiFID II, die für Banken und Sparkassen seit 3. Januar 2018 gelten, ein dem elften Abschnitt des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vergleichbares Schutzniveau herzustellen. Dies kann allerdings nur ein erster Schritt auf einem Weg sein, der am Ende zur Abschaffung der Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG führt.